
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RD-SD-Sicherheitsservice
I. Allgemeines
RD-SD-Sicherheitsservice ist ein Dienstleistungsbetrieb für Beratung, Ausbildung, Kontrolle und den Schutz privaten Eigentums sowie Personen und Personengruppen. Die zu erbringenden Dienstleistungen werden durch einzelvertragliche Absprachen konkretisiert.
II. Dienstanweisung
Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Dienstanweisung maßgebend. Sie enthält die Anweisungen des Auftraggebers entsprechend den näheren Bestimmungen über die Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der DA bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.
III. Schlüssel und Notfallanschriften
Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführten Schlüsselbeschädigungen haftet RD-SD-Sicherheitsservice im Rahmen der Ziffer X. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen der Firma RD-SD-Sicherheitsservice umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen in den über RD-SD-Sicherheitsservice aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.
IV. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber RD-SD-Sicherheitsservice, über das zu bewachende Objekt hinsichtlich sämtlicher Eingänge, Fenster, Beschaffenheit der Verschlußmechanismen sowie evtl. vorhandener Alarmsysteme aufzuklären. Die gleiche Aufklärungs- und Informationspflicht trifft den Auftraggeber bei durchzuführenden Personenschutzmaßnahmen und dazu dienender Vorbereitungshandlungen, hinsichtlich der Gefährdungsstufe. Sollte der Auftraggeber RD-SD-Sicherheitsservice hierüber nicht vollständig und umfassend aufklären, wird allein aus diesem Grund ein Haftungsausschluss vereinbart.
V. Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich – nach Feststellung – schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens RD-SD-Sicherheitsservice zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn RD-SD-Sicherheitsservice nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt.
VI. Auftragsdauer
Der Vertrag läuft - soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – auf unbestimmte Zeit. Es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende.
VII. Ausführung durch andere Unternehmer
ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber RD-SD-Sicherheitsservice , sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer gemäß §34aGewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmer zu bedienen.
VIII. Vorzeitige Vertragsauflösung
Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Wachobjektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Gibt den Wachbezirk auf oder verändert ihn, so ist er e RD-SD-Sicherheitsservice ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
IX. Fristen
Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten für alle vermögensrechtlichen Ansprüche, die den Vertragsparteien aus diesem Dienstvertrag zustehen können.
X. Haftung
RD-SD-Sicherheitsservice übernimmt keine Haftung für Straftaten, insbesondere Einbrüche und Überfälle, die gegenüber der Vertragspartei begangen werden. Des Weiteren übernimmt keine Haftung für Schadensfälle, die RD-SD-Sicherheitsservice durch höhere Gewalt eintreten. Die Haftung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung wird von dem oben genannten Haftungsausschlüssen nicht berührt, d.h. für Schadensfälle, die in Ausübung der dienstlichen Belange entstehen. Der Haftungsumfang für Schäden, die durch grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern oder Subunternehmern verursacht werden, wird auf die im Versicherungsvertrag angegebene Versicherungssumme beschränkt. Schadenansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen – nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigendem Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber geltend gemacht werden. Kann innerhalb RD-SD-Sicherheitsservice dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist gemacht werden, sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
XI. Fälligkeit der Leistung
Die vereinbarten, zu erfüllenden Leistungen werden fällig mit dem vereinbarten Vertragsbeginn. Die vereinbarte Vergütung wird, abhängig vom Datum des Vertragsbeginns, jeweils nach Ablauf des vollen Monats fällig.
XII. Preisänderung
Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkostender Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert haben, zuzüglich der jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
XIII. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
Der Vertrag ist für den RD-SD-Sicherheitsservice von dem Zeitpunkt unverbindlich, an dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung erhält. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen dessen Schriftform.
XIV. Geheimhaltung
Der RD-SD-Sicherheitsservice verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung über die Art, den Umfang und den Inhalt des Auftrages. Ebenso verpflichtet sich der RD-SD-Sicherheitsservice zur strikten Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, die dem Unternehmen in Ausübung des Dienstes bekannt werden. Ausgenommen hier von sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die bei der Dienstverrichtung bekannt werden. Diese Vereinbarung erlischt nach Beendigung des Auftrages.
XV. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege Anspruch zunehmende Person nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt)Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht zu werden.
XVI. Abwerbversuche
Abwerbversuche unseres Personals (Mitarbeiter, Subunternehmer) für den eigenen Betrieb zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Euro nach sich.
Roland Dwornitzki Firma RD-SD-Sicherheitsservice


|